Feststellanlagen
Elektro Brandschutz Schnatz in Großostheim

Feststellanlagen (FSA)

Selbsttätige Verriegelungen für Brandschutzabschlüsse

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In öffentlichen Gebäuden und gewerblichen Betriebsstätten müssen gemäß der jeweils gültigen Landesbauordnung (LBO) Brandabschnitts- und Rauchabschlusstüren als zentraler Bestandteil einer Brandschutzanlage verbaut werden. In der täglichen Betriebsroutine ist es jedoch oft praktisch, wenn Brandschutzabschlüsse ständig geöffnet sind. So kann ein störungsfreier Warentransport in Betrieben oder das zügige Begehen von Gängen in Schulen und öffentlichen Gebäuden ermöglicht werden. Feststellanlagen (FSA) nach den Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) gewährleisten zum einen das Offenhalten von Brandschutzabschlüssen und schließen diese zum anderen im Brandfall selbsttätig, um die Ausbreitung von Feuer einzudämmen und die Fluchtwege innerhalb von Gebäuden vor Rauch und starker Hitzeentwicklung abzuschirmen.

Zuverlässige FSA – ein Zusammenspiel funktionssicherer Komponenten

Eine FSA besteht aus mehreren Elementen, die als Gesamtsystem durch eine Fachkraft für Feststellanlagen abgenommen werden muss. Als Feststellvorrichtung werden in den meisten Fällen türseitig elektromagnetische Haftmagneten verwendet, die an entsprechenden Ankerplatten im Wand- oder auch Bodenbereich angedockt werden und so die geöffnete Tür arretieren. Pro FSA ist eine Verbindung mit mindestens einem Rauchschalter vorgeschrieben, der durch ein eigenes Netzgerät über die Hausspannungsversorgung Strom erhält. Der Rauchschalter sendet ein permanentes „Alles-in-Ordnung-Signal“ aus und verhindert so das automatische Schließen der Tür. Bei Erkennung eines Brandes, einer Unterbrechung der Stromversorgung oder Entfernung des Rauchschalters löst dieser den selbsttätigen Abschluss der Tür aus. Für das ordnungsgemäße Schließen im täglichen Betrieb sorgt eine entsprechende Auslösevorrichtung. Hierfür sind sowohl mechanische als auch elektrische Handtaster, die an das Netzteil der FSA angeschlossen werden, zugelassen. Die Handtaster müssen dabei in roter Farbe deutlich sichtbar angebracht werden und darüber hinaus mit der Aufschrift „Tür schließen“ versehen sein.

Montage, Abnahme und Wartung

Grundvoraussetzung für die Zertifizierung einer FSA ist die ausschließliche Verwendung von Einzelkomponenten, die im aktuell gültigen DIBt-Zulassungsbescheid aufgeführt sind. In explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen EX 1 und EX 2 müssen darüber hinaus spezielle ATEX-Komponenten verbaut werden. Die vorschriftsmäßige Montage einer FSA muss durch eine “eingewiesene Person” für FSA nach DIN 14677 abgenommen werden. Bei der Abnahme wird die ordnungsgemäße Funktionsweise der gesamten Anlage geprüft, entsprechend dokumentiert und durch ein Abnahmeschild in der unmittelbaren Umgebung des Brandschutzabschlusses verifiziert. Da gesetzlich vorgeschriebene FSA durch den Betreiber ständig betriebsfähig gehalten werden müssen, sind zunächst zwölf monatliche Prüfungen ohne Fehlfunktion nachzuweisen. Treten in diesem Zeitraum keine Störungen der Anlage auf, kann danach auf ein dreimonatiges Prüfintervall umgestellt werden. Im Fall einer Fehlfunktion müssen zunächst wieder drei aufeinanderfolgende monatliche Prüfungen fehlerfrei ausfallen, um wieder in den vierteljährlichen Zyklus zurückkehren zu dürfen.

Full Service für Feststellanlagen

Wir verfügen über eine Vielzahl verschiedener Feststellvorrichtungen für Bodentürschließer, obenliegende und integrierte Türschließer oder auch automatische Drehtürantriebe, sowie eine Auswahl hochwertiger Rauch- oder Thermoschalter. Unser geschultes Fachpersonal entwickelt damit Feststellanlagenlösungen, die sich ihren Ansprüchen und den jeweiligen Sicherheitsanforderungen entsprechend ins Gebäudekonzept integrieren lassen: auf Wunsch auch angebunden an die Rauchschalterzentrale der Brandmeldeanlage des Gebäudes. Nehmen Sie doch gleich Kontakt zu uns auf!

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